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Posts Tagged ‘zensur’

mündliche Verhandlung mit dem BKA

Freitag, Oktober 30th, 2009

Im Verfahren um die Internet-Sperren hat das BKA wie zuvor angeordnet, leider keine eidesstaatlichen Versicherungen abgegeben. Da die Antwort des BKA [pdf] an das VG Wiesbaden laut dem Richter jedoch “mehr Fragen aufwirft, als Antworten gibt”, wurde nun eine mündliche Verhandlung einberufen. Interessierte sind willkommen:

Montag, den 9. November
10:00 Uhr, Sitzungssaal A 5, im Gerichtsgebäude
Konrad-Adenauer-Ring 15, 65187 Wiesbaden

Tags: bka, sperren, zensur
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BKA darf Sperr-Verträge nicht umsetzen

Donnerstag, Oktober 8th, 2009

Auch wenn wir auf dem zivilrechtlichen Weg bisher keinen Erfolg hatten, gibt es nun erfreuliche Nachrichten vom Verwaltungsgericht Wiesbaden:

Am 10.07.2009 wurde vom Justiziar des BKAs zwar in einer eidesstaatliche Versicherung erklärt, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben wurden, doch stellt das Gericht hier fest: Es sei fraglich, wie weit ein Prozessreferat überhaupt “für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen [...] abgeben kann”.

Das Gericht stellt weiterhin fest, dass eine gesetzliche Grundlage für die Sperrverträge fehlt und verlangt vom BKA, die geschlossenen Verträge nicht durchzusetzen:

[..] wird dem Beklagten aufgegeben, unverzüglich eine eidesstaatliche Versicherung seines Präsidenten und eine eidesstaatliche Versicherung des für die Erstellung der Listen der vollqualifizierten Domainnamen zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] am 07.04.2009 geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider [...] (incl. Tochter- und Schwesterunternehmen) zur Verfügung gestellt worden sind und werden. Eine Übermittlung der “Sperr”-Listen an Arcor erfolge erst nach in Kraft treten des Gesetzes und auf der Grundlage des Gesetzes.

Sollte das BKA die Erklärung nicht fristgemäß abgeben, hält es meine Anwältin Eva Dworschak aufgrund des vorliegenden Schriftsatzes für wahrscheinlich, dass vom Gericht ein Verfügungsbeschluss zu  uns unseren Gunsten erlassen wird.

Herzlichen Glückwunsch Frau Von von der Leyen! Das war wohl nichts. Hier der Schriftsatz des Gerichts [pdf].

Tags: arcor, bka, zensur
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Provider zensieren ohne Sperrliste?

Dienstag, Juli 21st, 2009

Arcor hat mir bereits am 12.06.2009 telefonisch versichert [pdf], dass die Internet-Sperren in der Umsetzung seien und bereits (und natürlich nur ausschließlich) Kinderpornoseiten gesperrt und an einen Stopp-Server weitergeleitet werden.

Einer weiteren Person wurde am 13.07.2009 telefonisch von der Telekom versichert [pdf], dass bereits Intenet-Seiten gesperrt werden und dass bei T-Online zudem noch Suchergebnisse (z.b. von Google) per Wortfilter gesäubert werden. Das bedeutet entweder, dass T-Online Deep Packet Inspection durchführt, oder aber unglaublich inkompetente Telefon-Berater beschäftigt. Wollen wir letzteres hoffen.

Merkwürdig ist allerdings, dass das BKA in einer eidesstaatlichen Versicherung [pdf] vom 10.07.2009 behauptet, noch gar keine Sperrliste herausgegeben zu haben. Da fragt man sich doch: Was für Seiten sperren die Provider dann?

[Update] Arcor hat in einem Online-Artikel des BKA am 10. Juli kundgetan, dass ab dem 1. August 2009 Stopp-Schilder vor Kinderpornoseiten gesetzt werden. Dieser Artikel wurde inzwischen gelöscht und ist nur noch über den Google-Cache erreichbar. Was hat Arcor nur dazu bewegt?

[2. Update] Habe gerade (23.07.2009, 12:30 Uhr)  mal wieder bei Arcor angerufen. Nach Rücksprache hat mir die Kundenbetreuerin K. Büschel Auskunft gegeben: Es werden aktuell noch keine Seiten gesperrt, das würde noch 6 Monate dauern.

Tags: arcor, bka, t-online, telekom, zensur
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Arcor zensiert bereits

Freitag, Juni 12th, 2009

Nach der Antwort von Arcor habe ich gerade noch einmal telefonisch nachgefragt, wie weit denn die Umsetzung der Internet-Sperren fortgeschritten ist. Ein Kundenbetreuer mit dem Namen “Küttner” hat mir nach Rücksprache die folgende Auskunft gegeben:

  • Die Sperre wird seit dem 17.04.2009 umgesetzt. Das bedeutet, es sind bereits Internet-Seiten gesperrt und Zugriffe werden an einen Stopp-Server weitergeleitet.
  • “Normale Internetseiten” sind von der Sperre selbstverständlich nicht betroffen.
  • Es werden keine Daten an das BKA weitergegeben

Desweiteren werden die Zugriffe “nicht vollständig protokolliert”. Auf die Nachfrage was das denn bedeuten würde, bekam ich die Anwort dass sie dann wohl “garnicht protokolliert” werden. Ich glaube der wollte mich nur schnell loswerden.

Wer ist außerdem Kunde eines Zensur-Providers und bekommt Auskunft über die Umsetzung der Sperren? Einfach mal telefonisch nachfragen!

Arcor AG 01810 80010 (14 ct/min)
Kielnet 0800 2214343 (kostenlos)
Alice / Hansenet 0800 411 0 411 (kostenlos)
Vodafone 0800 172 12 12 (kostenlos)
Telekom 0800 33 01 000 (kostenlos)
O2 01805 62 43 57 (14 ct/min)
Kabel Deutschland 01805 23 33 25 (14 ct/min)

Tags: arcor, bka, zensur
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Arcor zensiert

Sonntag, Mai 31st, 2009

Der Provider meines privaten Internetanschlusses gehört leider zu den Zensurprovidern, die vergangenen Monat einen geheimen Vertrag mit dem BKA geschlossen haben. Jeder Kunde eines solchen Zensurproviders, der die Nameserver seines Providers verwendet, muss  nun mit jedem Aufruf einer Internetseite damit rechnen, dass (möglicherweise auch unbemerkt) seine Anfrage an einen Stopp-Server weitergeleitet wird und das BKA dadurch auf ihn aufmerksam wird. Einige Möglichkeiten zeigt Holger Köpke in seinem Blog hierzu auf. Am 25. Mai habe ich daher Arcor geschrieben:

Zensur meines Internet-Zugangs

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den Medien habe ich erfahren, dass Sie vergangenen Monat einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben, in welchem Sie sich verpflichten, den Internet-Zugang aller Kunden zu zensieren. Ich nehme diese Entwicklung mit Besorgnis wahr, zumal Sie es nicht einmal für notwendig halten, Ihre Kunden darüber zu informieren. Desweiteren habe ich erfahren, dass Sie Zugriffe auf Seiten einer geheimen Liste auf einen sogenannten „Stopp-Server“ umleiten wollen. Nach Medienberichten macht sich jeder, der auch nur zufällig auf einer Stopp-Seite landet, verdächtig und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bitte geben Sie mir über die folgenden Punkte Auskunft:

  1. Wird mein Internet-Zugang bereits zensiert oder ab wann ist dies geplant?
  2. Welche personenbeziehbaren Daten werden bei Ihnen vom Stopp-Server erfasst und in welcher Form werden diese gespeichert und weiterverarbeitet?

Ich bedauere sehr, dass es in Ihrem Unternehmen an Verstand und technischer Sachkenntnis mangelt, die nötig wäre um sich einer derartigen Zensur zu widersetzen. Ferner untersage Ihnen hiermit, meinen Internet-Zugang zu zensieren und Zugriffe auf einen Stopp-Server zu protokollieren.

Mit freundlichen Grüßen

Zwei Tage später meldete sich tatsächlich eine Mitarbeiterin von Arcor telefonisch bei mir und erklärte mir, dass die Maßnahmen garnicht in Frage zu ziehen seien und man mich selbstverständlich nicht von der Filterung ausnehmen würde. Ich bat um eine schriftliche Antwort, die ich nun erhalten habe:

Vielen Dank für diese E-Email 25.05.2009. [es war ein Fax]

Die sexuelle Ausbeutung und körperliche sowie seelische Misshandlung von Säuglingen und Kindern ist eines der menschenverachtendsten und schwersten Verbrechen die man sich vorstellen kann. Hierüber besteht breiter Konsens. Wir sind der Meinung, dass vor dem Hintergrund dieser extremen Natur des Kindesmissbrauchs eine ausgesprochene Sonderstellung des Themas vorliegt und entschlossenes und konsequentes Handeln erforderlich ist.

Bei einem Thema von solch hoher Relevanz für unsere Gesellschaft und die Betroffenen ist entschlossenes und engagiertes Handeln gefragt. Wir haben daher mit der Bundesregierung und dem BKA konstruktiv an einer umsetzbaren und effizienten Lösung gearbeitet, die selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Wir sind froh, mit der am 17.4.2009 unterzeichneten Vereinbarung eine gute Grundlage für den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet in Deutschland auf den Weg gebracht zu haben.

Wir haben stets betont, dass wir Internetsperren für andere Themenfelder ausschließen. Auch die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt haben wiederholt betont, dass das derzeit diskutierte Vorhaben ausschließlich und unmissverständlich einzig auf kinderpornographische Inhalte abzielt. Die Ausweitung des vorliegenden Vertrages auf andere Inhalte lehnen wir ab.

Ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag besteht in diesem Zusammenhang nicht. Zum einen ist der Zugriff auf solche Seiten gesetzlich verboten und Arcor ist durch seine AGB nicht verpflichtet, den Zugang zu ungesetzlichen Inhalten bereitzustellen und zum anderen beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in diesem Sommer durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist dann für alle relevanten Telekommunikationsunternehmen bindend.

Wir arbeiten derzeit intensiv an der technischen Umsetzung der Maßnahmen und stehen hierzu in enger Abstimmung mit dem BKA. bevor wir die Zugangserschwerungen schalten, möchten wir ausführlich die Funktionalität testen. Für die technische Umsetzung haben wir einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass bis dahin eine gesetzliche Regelung vorliegt und diese somit in ganz Deutschland bindend ist.

Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservic eim Internet unter www.kunden.arcor.de oder telefonisch under der Nummer 0181070010*. Wir sind gerne für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Arcor-Team [kein Name!?]

Nach dem Telefonat hatte ich noch die Hoffnung, dass man auf meine Fragen eingeht. Bei der Antwort handelt es sich aber offentlich um einen Standard-Text. Nichts genaues kann ich mir leider unter einer “seelischen Misshandlung von Säuglingen und Kindern” vorstellen. Lobenswert ist aber, dass Arcor zugibt, den Zugang lediglich zu erschweren.

Arcor will “selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen” berücksichtigt haben:

  1. Es gibt kein Gesetz, welches die Zensur von Internetseiten regelt.
  2. In Artikel 5 in der noch gültigen Version unseres Grundgesetzes heißt es “Eine Zensur findet nicht statt”. [Update: Zensur bedeutet hier nach juristischer Definition lediglich, dass eine "Vorzensur" nicht stattfindet]

Arcor lehnt angeblich eine Sperrung von weiteren Inhalten ab. Dabei ist Arcor doch in Vergangenheit gerade dadurch berühmt geworden, mehrere Pornoseiten zunächst ohne eine gerichtliche Anordnung gesperrt zu haben?

Ich werde die kommende Woche mit meiner Anwältin die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung gegen Arcor klären.

Tags: arcor, zensur
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