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BKA hat wieder Angst vor ausländischen Providern

Mit großer Verärgerung habe ich gerade den Artikel BKA möchte keine Provider im Ausland anschreiben von Netzpolitik gelesen. Da behauptet der BKA-Chef Ziercke doch tatsächlich:

Außerdem handele es sich beim BKA um eine Behörde, die sich an Regeln halten müsse, weswegen es ihm unmöglich sei, direkt an ausländische Privatanbieter heranzutreten.

Um rechtliche Sicherheit zu bekommen, habe ich erst letztes Jahr einige Tausend Euro für Gerichtsverfahren ausgegeben, um vom BKA gegenteiliges versichert zu bekommen. Am 09.11.2009 hat das BKA in der mündlichen Verhandlung zu meinem Verfahren erklärt:

für den Fall,dass auf dem [...] Server [...] entsprechende Inhalte oder Links vorhanden seien, man entweder die entsprechende Firma oder den Antragsteller per Fax kontaktieren würde, um ihn bzw. die Firma aufzufordern, die Verknüpfung bzw. den Inhalt zu löschen. [...] Sofern die angefaxte Seite nicht zeitnah reagiert, würden wir erneut versuchen, mit dieser in Kontakt zu treten.

Ich merkte darauf hin an, dass ich auch Server im Ausland betreibe und sich aus z.b. aus den Whois-Daten nicht ergibt, dass dieser von mir aus Deutschland verwaltet wird. Ich müsste mir nun ernsthafte Sorgen machen, da das BKA habe in Vergangenheit erklärt, keine Provider im Ausland anzuschreiben. Das BKA hat daraufhin zugesichert, dies in Zukunft tun zu wollen. Im Protokoll liest sich das so:

soweit ein Hostbetreiber im Ausland Beziehungen zu Deutschland habe, sich dies aus den Eintragungen in Datenbanken als technischer Kontakt ergebe. Insoweit würde man dann den verantwortlichen Hostbetreiber selbsverständlich auch kontaktieren.

wörtliches Zitat vom BKA: “Es ist richtig, dass wir in einem solchen Fall den verantwortlichen Hostbetreiber kontaktieren, damit er ggf. die schädliche Website vom Netz nehmen kann. Erfolgt dies nicht, würden wir den strafrechtlichen Weg gehen”.

Hier wird nicht einmal mehr von einer Sperrung, sondern nur noch vom strafrechtlichen Weg gesprochen. Das BKA ist an die Aussagen im schriftlichen Protokoll gebunden. Für Ungläube habe ich das schriftliche Protokoll (PDF) online gestellt.

Dieser Beitrag wurde am Freitag, März 19th, 2010 um 13:56 Uhr unter Uncategorized veröffentlicht; Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS 2.0-Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.

Ein Kommentar to “BKA hat wieder Angst vor ausländischen Providern”

  1. jo sagt:
    19. 03. 2010 um 14:30

    Obige Darstellung ist ein wenig widersprüchlich.

    Erst schreibst du, dass das BKA zugesichert habe, Provider im Ausland anzuschreiben (Nach deinen Angaben deutet ja nichts auf dich als technischen Kontakt/einen deutschen Betreiber hin).

    Das BKA gab aber lediglich zur Protokoll, nur dann mit Betreibern im Ausland in Kontakt zu treten, bei denen Beziehungen zu Deutschland ersichtlich sind.

    Ist mir ein Denkfehler unterlaufen? Davon ab: Tatsächlich scheint mir der strafrechtliche Weg bei in Deutschland greifbaren Verantwortlichen nicht völlig abwegig. Aber das ist eine andere Diskussion.

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