Seit dem 1. Januar 2009 sind auch alle Internetzugangsanbieter, sowie Anbieter von Email-Postfächern in Deutschland dazu verpflichtet, alle Kunden unter Generalverdacht zu stellen und sämtliche Verkehrsdaten (wer schickt wann wem eine Email) für sechs Monate auf Vorrat zu speichern. Die dafür notwendige Technik muss ein Provider aus eigener Tasche bezahlen.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken und auch aufgrund der nicht aufzubringenden Investitionskosten hat unsere Anwältin Eva Dworschak Anfang des Jahres eine Feststellungsklage erhoben, um uns von Sanktionen bei einer Nicht-Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung befreien zu lassen. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin am 20. Mai 2009 zu unseren Gunsten entschied, legte die Bundesnetzagentur dagegen am 2. Juni 2009 Beschwerde ein. Diese Beschwerde wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss vom 2. Dezember [pdf] als unbegründet zurückgewiesen. Grund für die Zurückweisung der Beschwerde waren laut des Senats “Erhebliche Zweifel daran [...], dass die Antragstellerin [ready2host] überhaupt der Speicherpflicht unterliegt“, was auf ein Schreiben der Bundesnetzagentur zurückzuführen ist.
Laut einem Artikel von heise haben leider die British Telecom, Debitel, Mobilcom, QSC und Domain Factory keine Befreiung der Vorratsdatenspeicherung für sich erlangen können.
Wir freuen uns, unseren Kunden weiterhin Vorratsdatenspeicher-FREIE Email-Accounts anbieten zu können. Weiterhin hoffen wir darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in der mündlichen Verhandlung am 15. Dezember 2009 genau wie kürzlich das rumänische Verfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig ansieht.
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