Auch wenn wir auf dem zivilrechtlichen Weg bisher keinen Erfolg hatten, gibt es nun erfreuliche Nachrichten vom Verwaltungsgericht Wiesbaden:
Am 10.07.2009 wurde vom Justiziar des BKAs zwar in einer eidesstaatliche Versicherung erklärt, dass bisher keine Sperrlisten herausgegeben wurden, doch stellt das Gericht hier fest: Es sei fraglich, wie weit ein Prozessreferat überhaupt “für das Handeln von Fachabteilungen verbindliche Erklärungen [...] abgeben kann”.
Das Gericht stellt weiterhin fest, dass eine gesetzliche Grundlage für die Sperrverträge fehlt und verlangt vom BKA, die geschlossenen Verträge nicht durchzusetzen:
[..] wird dem Beklagten aufgegeben, unverzüglich eine eidesstaatliche Versicherung seines Präsidenten und eine eidesstaatliche Versicherung des für die Erstellung der Listen der vollqualifizierten Domainnamen zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der [Provider] am 07.04.2009 geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider [...] (incl. Tochter- und Schwesterunternehmen) zur Verfügung gestellt worden sind und werden. Eine Übermittlung der “Sperr”-Listen an Arcor erfolge erst nach in Kraft treten des Gesetzes und auf der Grundlage des Gesetzes.
Sollte das BKA die Erklärung nicht fristgemäß abgeben, hält es meine Anwältin Eva Dworschak aufgrund des vorliegenden Schriftsatzes für wahrscheinlich, dass vom Gericht ein Verfügungsbeschluss zu uns unseren Gunsten erlassen wird.
Herzlichen Glückwunsch Frau Von von der Leyen! Das war wohl nichts. Hier der Schriftsatz des Gerichts [pdf].