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Eilverfahren gegen Arcor wegen BKA-Vertrag

Nachdem mein privater Internet-Provider Arcor am 17.04.2009 einen geheimen Vertrag mit dem BKA über die Sperrung von Internetseiten unterzeichnet hat, habe ich mich Hilfe meiner Anwältin Eva Dworschak aus Bremen am 8. Juni eine einstweilige Verfügung gegen Arcor vor dem Landgericht Frankfurt am Main (LG FaM) beantragt. Unsere eingereichten Schriftstücke waren so umfangreich, dass sie schon für ein Hauptverfahren gereicht hätten.

Am 24.06.2009 wurde unser Antrag wegen “Fehlens eines Verfügungsgrunds” zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss haben wir 13.7.2009 Beschwerde eingelegt.

Das LG FaM hat am 11.08.2009 den Antrag leider erneut abgelehnt (Az: 3 W 45/09). Der Beschluss liest sich etwa so:

  • Die Sperre wurde von uns angeblich räumlich nicht eingegrenzt. Wir haben aber sehr wohl die konkrete Gefahr für die von uns angebotenen Seiten dargelegt.
  • Trotz eines eingereichten Zeitungsartikels und eidesstaatlichen Versicherungen über Zeugenaussagen (sowie  der zahlreichen Medienberichten sowie Pressemitteilungen) glaubt uns das Gericht also nicht, dass der Vertrag existiert. (Beweismittel fehle)
  • Wir habe angeblich nicht ausreichend dargelegt, dass wir innerhalb der 6 Monaten Testphase (beginnend ab dem 17.04.2009) betroffen sind. Tatsächlich haben wir dies ausführlich und umfassend getan.
  • BKA lasse eh nur kinderpornografische Seiten sperren. Wir haben glaubhaft gemacht, dass neben unseren Seiten auch andere Seiten (z.B. durch Overblocking) durch die Sperren in Mitleidenschaft gezogen werden können.
  • Das Gericht versteht nicht, wie kinderpornografische Inhalte auf meine Seite gelangen könnten. (Stichwort: User Generated Content)
  • Politische, technische, verfassungs- und vertragsrechtliche Bedenken interessiert das Gericht nicht. Vor allem nicht der hier vorgelegte Vertragsbruch zwischen Arcor und mir.

Da das Gericht einen Großteil unserer eingereichten Schriftstücke schlicht ignoriert hat, haben wir gegen diesen Beschluss am 27.08.2009 Anhörungsrüge eingelegt und sogar am 03.09.2009 die letzte Seite des unterzeichneten Vertrags als Beweismittel nachgereicht. Bisher hat sich das Gericht leider noch nicht bequemt, darauf zu reagieren (!). Wir haben daher am 23.09.2009 eine Anfrage nach dem aktuellen Stand gestellt. Es sieht leider ganz danach aus, als ob die Entscheidung aus politischen Gründen vom Gericht unnötig hinausgezögert wird.

Tags: arcor, bka

Dieser Beitrag wurde am Freitag, September 25th, 2009 um 15:17 Uhr unter Uncategorized veröffentlicht; Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS 2.0-Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.

4 Kommentare to “Eilverfahren gegen Arcor wegen BKA-Vertrag”

  1. Neuigkeiten von der Zensursula-Front : netzpolitik.org sagt:
    08. 10. 2009 um 19:42

    [...] gegen Arcor direkt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Berufungsinstanz hatte die Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen Arcor durch das Frankfurter Landgericht bestätigt. [...]

  2. Meinungsfreihei sagt:
    08. 10. 2009 um 21:58

    Jetzt heißt es bei zensierenden Providern Anschlüsse kündigen!

    Denn nicht alle Provider zensieren und genau diesen müssen unterstützt werden:

    http://www.zensurprovider.de

  3. BKA darf Sperr-Verträge nicht umsetzen : Burks’ Blog sagt:
    09. 10. 2009 um 00:02

    [...] ist ein zivilrechtolich gescheitertes Eilverfahren gegen Arcor wegen des BKA-Vertrags. Spiegel Online setzt übrigens sogar Links, erwähnt aber den Namen des [...]

  4. Arcor und die Sperrverträge at Chaos Computer Club Mainz sagt:
    10. 11. 2009 um 03:16

    [...] dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden wurde gestern die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren gegen Arcor, wegen der Sperrverträge abgehalten. Dieses hatte der Inhaber von ready2host mit seiner Anwältin [...]

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