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Keine Vorratsdatenspeicherung bei ready2host

Auch wir haben es geschafft: Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine einstweilige Anordnung gegen die “Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch die Bundesnetzagentur” erlassen. Gegen uns dürfen damit bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine weiteren Maßnahmen wegen der Nicht-Durchführung der Vorratsdatespeicherung eingeleitet werden.

Die Entscheidung steht als PDF (773 kb) zum Download bereit.

Von vier Providern, zu denen wir näher in Verbindung stehen, wissen wir, dass diese die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls nicht umsetzen. Damit die Bundesnetzagentur keine Maßnahmen gegen diese einleitet, nennen wir hier verständlicherweise keine Namen. Sie alle hoffen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zeitnah kippen wird.

Ich vermute, dass bis auf die großen bekannten Provider bisher keiner die Vorratsdatenspeicherung vollständig umsetzt. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur genügt nämlich keinesfalls, nur die Log-Datei des Mailservers 6 Monate aufzubewahren. Darüber hinaus müssen alle Emails, die per IMAP und Webmail abgerufen werden, einzeln protokolliert werden.

Tags: gerichtsbeschluss, vorratsdatenspeicherung

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, Mai 31st, 2009 um 21:50 Uhr unter Uncategorized veröffentlicht; Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS 2.0-Feed verfolgen. Sie können einen Kommentar hinterlassen oder einen Trackback von Ihrer Website hierher setzen.

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