Der Provider meines privaten Internetanschlusses gehört leider zu den Zensurprovidern, die vergangenen Monat einen geheimen Vertrag mit dem BKA geschlossen haben. Jeder Kunde eines solchen Zensurproviders, der die Nameserver seines Providers verwendet, muss nun mit jedem Aufruf einer Internetseite damit rechnen, dass (möglicherweise auch unbemerkt) seine Anfrage an einen Stopp-Server weitergeleitet wird und das BKA dadurch auf ihn aufmerksam wird. Einige Möglichkeiten zeigt Holger Köpke in seinem Blog hierzu auf. Am 25. Mai habe ich daher Arcor geschrieben:
Zensur meines Internet-Zugangs
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Medien habe ich erfahren, dass Sie vergangenen Monat einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA) geschlossen haben, in welchem Sie sich verpflichten, den Internet-Zugang aller Kunden zu zensieren. Ich nehme diese Entwicklung mit Besorgnis wahr, zumal Sie es nicht einmal für notwendig halten, Ihre Kunden darüber zu informieren. Desweiteren habe ich erfahren, dass Sie Zugriffe auf Seiten einer geheimen Liste auf einen sogenannten „Stopp-Server“ umleiten wollen. Nach Medienberichten macht sich jeder, der auch nur zufällig auf einer Stopp-Seite landet, verdächtig und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bitte geben Sie mir über die folgenden Punkte Auskunft:
- Wird mein Internet-Zugang bereits zensiert oder ab wann ist dies geplant?
- Welche personenbeziehbaren Daten werden bei Ihnen vom Stopp-Server erfasst und in welcher Form werden diese gespeichert und weiterverarbeitet?
Ich bedauere sehr, dass es in Ihrem Unternehmen an Verstand und technischer Sachkenntnis mangelt, die nötig wäre um sich einer derartigen Zensur zu widersetzen. Ferner untersage Ihnen hiermit, meinen Internet-Zugang zu zensieren und Zugriffe auf einen Stopp-Server zu protokollieren.
Mit freundlichen Grüßen
Zwei Tage später meldete sich tatsächlich eine Mitarbeiterin von Arcor telefonisch bei mir und erklärte mir, dass die Maßnahmen garnicht in Frage zu ziehen seien und man mich selbstverständlich nicht von der Filterung ausnehmen würde. Ich bat um eine schriftliche Antwort, die ich nun erhalten habe:
Vielen Dank für diese E-Email 25.05.2009. [es war ein Fax]
Die sexuelle Ausbeutung und körperliche sowie seelische Misshandlung von Säuglingen und Kindern ist eines der menschenverachtendsten und schwersten Verbrechen die man sich vorstellen kann. Hierüber besteht breiter Konsens. Wir sind der Meinung, dass vor dem Hintergrund dieser extremen Natur des Kindesmissbrauchs eine ausgesprochene Sonderstellung des Themas vorliegt und entschlossenes und konsequentes Handeln erforderlich ist.
Bei einem Thema von solch hoher Relevanz für unsere Gesellschaft und die Betroffenen ist entschlossenes und engagiertes Handeln gefragt. Wir haben daher mit der Bundesregierung und dem BKA konstruktiv an einer umsetzbaren und effizienten Lösung gearbeitet, die selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Wir sind froh, mit der am 17.4.2009 unterzeichneten Vereinbarung eine gute Grundlage für den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet in Deutschland auf den Weg gebracht zu haben.
Wir haben stets betont, dass wir Internetsperren für andere Themenfelder ausschließen. Auch die Bundesregierung und das Bundeskriminalamt haben wiederholt betont, dass das derzeit diskutierte Vorhaben ausschließlich und unmissverständlich einzig auf kinderpornographische Inhalte abzielt. Die Ausweitung des vorliegenden Vertrages auf andere Inhalte lehnen wir ab.
Ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag besteht in diesem Zusammenhang nicht. Zum einen ist der Zugriff auf solche Seiten gesetzlich verboten und Arcor ist durch seine AGB nicht verpflichtet, den Zugang zu ungesetzlichen Inhalten bereitzustellen und zum anderen beabsichtigt die Bundesregierung, die Inhalte und Ausrichtung der freiwilligen Selbstvereinbarung noch in diesem Sommer durch ein Gesetz zu regeln. Dieses Gesetz ist dann für alle relevanten Telekommunikationsunternehmen bindend.
Wir arbeiten derzeit intensiv an der technischen Umsetzung der Maßnahmen und stehen hierzu in enger Abstimmung mit dem BKA. bevor wir die Zugangserschwerungen schalten, möchten wir ausführlich die Funktionalität testen. Für die technische Umsetzung haben wir einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass bis dahin eine gesetzliche Regelung vorliegt und diese somit in ganz Deutschland bindend ist.
Haben Sie weitere Fragen? Sie erreichen unseren Kundenservic eim Internet unter www.kunden.arcor.de oder telefonisch under der Nummer 0181070010*. Wir sind gerne für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arcor-Team [kein Name!?]
Nach dem Telefonat hatte ich noch die Hoffnung, dass man auf meine Fragen eingeht. Bei der Antwort handelt es sich aber offentlich um einen Standard-Text. Nichts genaues kann ich mir leider unter einer “seelischen Misshandlung von Säuglingen und Kindern” vorstellen. Lobenswert ist aber, dass Arcor zugibt, den Zugang lediglich zu erschweren.
Arcor will “selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen” berücksichtigt haben:
- Es gibt kein Gesetz, welches die Zensur von Internetseiten regelt.
- In Artikel 5 in der noch gültigen Version unseres Grundgesetzes heißt es “Eine Zensur findet nicht statt”. [Update: Zensur bedeutet hier nach juristischer Definition lediglich, dass eine "Vorzensur" nicht stattfindet]
Arcor lehnt angeblich eine Sperrung von weiteren Inhalten ab. Dabei ist Arcor doch in Vergangenheit gerade dadurch berühmt geworden, mehrere Pornoseiten zunächst ohne eine gerichtliche Anordnung gesperrt zu haben?
Ich werde die kommende Woche mit meiner Anwältin die Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung gegen Arcor klären.


Volksabstimmung zur Internet-Zensur: http://www.scienceblogs.de/mathlog/2009/05/volksabstimmung-zur-internetzensur.php